Pastoral in der Zeit der Coronaviruskrise

1. Pfarrbüros

Ab sofort bleiben die Pfarrbüros für den Besucherverkehr geschlossen. Die Pfarrsekretärinnen stehen telefonisch und per E-Mail zu folgenden Zeiten für die Bestellung der Meßmeinungen zur Verfügung:


montags 9:00 - 12:00 Uhr St. Michael Wüstensachsen Tel. 06683 - 225
dienstags 9:00 – 11:00 Uhr St. Jakobus d. Ä. Reulbach Tel. 06681 - 486
mittwochs 8:00 – 12:00 Uhr St. Michael Seiferts Tel. 06681 - 224

15:00 – 18:00 Uhr St. Michael Wüstensachsen
donnerstags 8:00 – 12:00 Uhr St. Michael Seiferts

9:00 – 10:30 Uhr St. Jakobus d. Ä. Reulbach
freitags 9:00 – 11:00 Uhr St. Michael Wüstensachsen


Jede Pfarrsekretärin nimmt während dieser Bürozeiten für alle 3 Kirchengemeinden sowie für die Filialen die Notfälle entgegen, wie z. B. die Bitte um Krankensalbung, Sterbefälle, etc.

Der Dienst an den Alten, Kranken und Sterbenden wird weiterhin fortgesetzt.

2. Gratulationsbesuche

Die Gratulationsbesuche anlässlich der runden und halbrunden Geburtstage, sowie Goldene Hochzeiten bleiben bis auf weiteres ausgesetzt.

Der Pfarrer  feiert jeden Tag eine hl. Messe unter Ausschluss der Öffentlichkeit. In dieser Feier wird er für die Anliegen der Kirchengemeinden und am jeweiligen Besuchstag für sie fürbittend beten.

3. Eucharistie

Wegen der Kirchenrenovierung werden die Sonntagsgottesdienste ab dem 24. Mai in den Austellungsräumen von Michael Menz gefeiert.
Durch die Abstandsregeln steht nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen zur Verfügung. Melden Sie deshalb bitte Ihre Teilnahme telefonisch im Pfarrbüro an:
  • Tel.: 06681/486 (dienstags 09:00 - 11:00 Uhr, donnerstags 09:00 - 10:30 Uhr)
Es soll dadurch vermieden werden, dass unangemeldete Gottesdienstbesucher bei zu hoher Auslastung abgewiesen werden müssen. Sind jedoch noch freie Plätze verfügbar, ist eine spontane Mitfeier möglich.
Ferner gilt es Folgendes zu beachten: Sollten Sie Erkältungssymptome haben, sollte auf einen Gottesdienstbesuch verzichtet werden. Bitte bringen Sie ihr eigenes Gotteslob von zu Hause mit. Mund-Nasen-Schutz kann gerne getragen werden. Es gelten immer die bekannten Abstandsregeln von mindestens 1,5m.

4. Krankensalbung

Gläubige können unabhängig von Alter oder Erkrankung die heilige Kommunion und die Krankensalbung empfangen, wenn sie von sich aus darum bitten, nicht am Coronavirus erkrankt sind und nicht unter Quarantäne stehen.

Unter Einhaltung der entsprechenden hygienischen Vorsichtsmaßnahmen können sie an ihrem Wohnort besucht werden.

5. Sterbende

Die nicht am Virus infizierte Personen, die an Altersschwäche oder aus einem anderen Grund sterben, können unter Beachtung der durch den Bischof erlassenen Regeln besucht werden.

6. Begräbnisfeier und Glockengeläut

Das Land Hessen hat eine neue Änderungsverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus erlassen, die am 01.05.2020 in Kraft tritt.

Ab diesem Zeitpunkt benötigen Trauerfeiern und Beerdigungen keine Ausnahmegenehmigung mehr und sind in ihrer Personenzahl nicht mehr beschränkt.

Stattdessen gilt für Zusammenkünfte im Rahmen von Trauerfeierlichkeiten, Bestattungen und Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften zur gemeinschaftlichen Religionsausübung folgendes:

  • a) der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen, ausgenommen zwischen Angehörigen eines Hausstandes muss eingehalten werden, sofern keine geeigneten Trennvorrichtungen vorhanden sind,
  • b) es dürfen keine Gegenstände zwischen Personen, die nicht einem gemeinsamen Hausstand angehören, entgegengenommen und anschließend weitergereicht werden,
  • c) geeignete Hygienekonzepte entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zur Hygiene, Steuerung des Zutritts und der Vermeidung von Warteschlangen sind zu treffen und umzusetzen und
  • d) Aushänge zu den erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen sind gut sichtbar anzubringen, sofern noch nicht erfolgt.


Der Familienangehörigen, der Mitfeiernden wegen und für die jeweilige Kirchengemeinde zur Kenntnis erfolgt 5 Minuten nach dem Beginn der Feier das Geläut. Es lädt die Gemeindemitglieder ein, sich dem Friedhof zuzuwenden und ein Vater unser, Gegrüßet seist du Maria mit dem anschl. Herr gib ihm/ihr die ewige Ruhe und das ewige Licht leuchte ihm/ihr. Lass ihn/sie ruhen im Frieden. Amen“ für den Verstorbenen/die Verstorbene zu beten.

7. Glockengeläut

"Das tägliche Glockengeläut um 19:30 Uhr wird mit der Wiederaufnahme von öffentlichen Gottesdiensten eingestellt."

8. Erstkommunionfeier

Die Erstkommunionfeier der Kirchengemeinde St. Jakobus, d. Ä., Reulbach wurde auf den Sonntag 06. Sept. 2020 verlegt.

Katholische Kirchengemeinde St. Jakobus

Ehrenberg (Rhön) - Reulbach



Kirchrain 3

36115 Ehrenberg (Rhön) - Reulbach

Dienstag

09:00 - 11:00 Uhr

 

Donnerstag

09:00 - 10:30 Uhr

 
Gemeinde im Bistum Fulda
 
 


© St. Jakobus, Ehrenberg (Rhön) - Reulbach

 

Katholische Kirchengemeinde St. Jakobus


Kirchrain 3
36115 Ehrenberg (Rhön) - Reulbach



Telefon: 06681 / 486


E-Mail: sankt-jakobus-reulbach@pfarrei.bistum-fulda.de




zu bistum-fulda.de
 

© St. Jakobus, Ehrenberg (Rhön) - Reulbach